
Was ist Mobilien-Leasing?
Als Mobilien bezeichnet man bewegliche Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Fahrzeuge, Produktionsmaschinen oder Geschäftsausstattung. Werden solche Investitionsobjekte über einen Leasingvertrag finanziert, spricht man von Mobilien-Leasing. Der Kunde bestimmt selbst, welches Investitionsgut er erwerben möchte und verhandelt direkt mit dem Händler oder Hersteller. Für die Finanzierung sucht er sich eine Leasinggesellschaft. Sie tritt als Leasing-Geber in den Kaufvertrag mit dem Händler oder Hersteller ein und bezahlt den Kaufpreis. Der Kunde wird zum Leasing-Nehmer und zahlt der Leasinggesellschaft regelmäßige Leasingraten.
Beim Mobilienleasing ist das Leasing-Objekt ein bewegliches Wirtschaftsgut. Bewegliche Wirtschaftsgüter, die regelmäßig geleast werden, sind zum Beispiel Produktionsmaschinen, Fahrzeuge, Bürokommunikation oder Software.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Schonung der Liquiditätsreserven: Der Leasing-Nehmer zahlt überschaubare Leasingraten statt hoher Anschaffungskosten.
- Hohe Planungssicherheit: Die Laufzeit und die Leasingrate werden im Leasingvertrag festgelegt und können auf Kundenwunsch fixiert werden.
- Flexible Vertragsgestaltung: Bei der Verhandlung des Leasingvertrages können die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigt werden.
- Bilanzneutral: Die Leasinggesellschaft wird Eigentümer des Leasing-Objektes und aktiviert es in ihrer Bilanz. Die Bilanz des Leasing-Nehmers bleibt zum Zeitpunkt der Investition unverändert.
- Kostenoptimierend: Der Leasing-Nehmer kann Steuervorteile nutzen, weil Leasingraten als Betriebsausgaben voll abzugsfähig sind.
Leasing – Eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung
Beim Leasing unterscheidet man zwischen Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsverträgen. Bei einem Vollamortisationsvertrag werden die Anschaffungskosten vollständig über die Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bei Investitionsgütern, die einen hohen Anschaffungswert und voraussichtlich eine lange Nutzungsdauer haben, bietet ein Teilamortisationsvertrag mehr Flexibilität. Je nach Geschäftslage kann sich der Leasing-Nehmer am Ende der Laufzeit entscheiden, ob er den Leasingvertrag beendet, verlängert oder das Leasing-Objekt gegen Zahlung des Restwerts erwirbt.
Auch die Leasingraten können an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Der Leasing-Nehmer kann die Leasingrate beispielsweise durch einen progressiven, degressiven oder saisonalen Ratenverlauf an die erwartete Umsatzkurve anpassen.
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Der Restwert ist der tatsächliche oder kalkulierte Wert des Leasing-Objektes zu dem Zeitpunkt, wenn der Leasingvertrag endet. Man unterscheidet drei Arten von Restwerten:
- Buchtechnischer Restwert: Dieser Wert ergibt sich nach den buchhalterischen Bestimmungen aus der Bilanz.
- Kalkulierter Restwert: Hier gehen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber davon aus, dass das Leasing-Objekt noch einen bestimmten Restwert hat. Der Wert wird auf Basis der vereinbarten Nutzung nach Vertragsablauf und der erwarteten zukünftigen Marktpreisentwicklung kalkuliert.
- Marktwert: Das ist der tatsächliche Wert des Leasing-Objektes, der zum Zeitpunkt der Veräußerung erzielt werden kann.

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